Aufgaben

Datenmanagement-Support

Wir bieten Unterstützung bei Fragen

Sie können uns telefonisch und per E-Mail kontaktieren

Darüber hinaus bieten wir Zoom-Meetings, Online-Schulungen und Frage- und Antwort-Runden für Mitarbeitende in den Mitgliedszentren an und verschicken Rundmails. Gerne stellen wir bei Bedarf Kontakt zum Helpdesk des EBMT Registrys (registryhelpdesk@ebmt.org) her oder leiten Ihre Anfragen weiter.

Aufbereitung und Bereitstellung von Studiendaten

Das DRST ermöglicht für seine Mitglieder die Durchführung von wissenschaftlichen Studien. Dafür benötigen wir einen Studienantrag. Bei der Erstellung des Antrags unterstützen wir sie gerne.

Die Antragstellung und -genehmigung laufen nach folgendem Prozess ab:

  1. Das zu beantragende Projekt kann entweder von einem persönlichen DRST-Mitglied oder einem Mitarbeiter aus einem DRST-Mitgliedszentrum direkt an das DRST oder über die DAG-HSZT eingereicht werden.
  2. Antrag mit „Formblatt Antrag Datenabfrage DRST“ stellen, mit entsprechender Projektbeschreibung, Synopsis mit Ein-/Ausschlusskriterien, genauen Merkmalsangaben für den Datensatz, statistischer Auswertungsplan sowie Finanzierungsbudget/Machbarkeitserklärung und Angabe, ob die statistische Auswertung im DRST oder über eine externe, vom Antragsteller finanzierte Statistikeinheit laufen soll.
    Dieser Antrag wird entweder über das Sekretariat der DAG-HSZT (info@dag-hszt.de) oder direkt beim DRST (support@drst.de) eingereicht.
  3. Online-Termin mit Antragsteller zur Besprechung des Antrags.
  4. Machbarkeitsüberprüfung durch das DRST und Rückmeldung an den Vorsitzenden des DRST innerhalb von vier Wochen.
  5. Weiterleitung des Antrages und der Machbarkeitsanalyse erfolgt im E-Mail-Umlaufverfahren an die Mitglieder der Datenzugriffskommission (DZK). Es genügt eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder. Bei fehlender Rückmeldung erfolgt eine einmalige Erinnerung.
  6. Der Antragsteller wird vom Vorsitzenden und vom stellvertretenden Vorsitzenden des DRST über die Entscheidung der DZK unterrichtet.
  7. Für alle zur Publikation eingereichten Studien müssen die entsprechenden Ethikvoten vorliegen, hierfür tragen die jeweiligen Antragsteller die Verantwortung.
  8. Die statistische Auswertung kann entweder durch den Statistiker des DRST oder über die Antragsteller erfolgen. Falls die statistische Auswertung über den Antragsteller erfolgt, gibt das DRST innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung des Antrags einen pseudonymisierten Datensatz (ohne Angabe von Geburtsdatum und Zentrumszugehörigkeit) mit den im Antrag definierten Merkmalsangaben als passwortgeschützte Excel-Tabelle an den Antragsteller heraus.
    Sollten sich Rückfragen an die Zentren oder die Notwendigkeit zur Datenergänzung/-bereinigung oder Korrektur ergeben, werden die Rückfragen an die Zentren bei verhältnismäßigem Aufwand über die Datenmanager des DRST abgewickelt und der Zeitraum bis zur Herausgabe des Datensatzes verlängert sich entsprechend. Bei Auswertung über den Antragsteller ist dem DRST nach erfolgter Auswertung vor Einreichungen zur Publikation ein Ergebnisprotokoll und Auswertedatensatz zur Überprüfung in Kopie zur Verfügung zu stellen. Die Überprüfung erfolgt innerhalb von 14 Tagen. Erst dann kann ein Manuskript unter den Mitautoren zirkuliert und zur Publikation eingereicht werden.
  9. Dem DRST ist einmal jährlich bis zum 31.03. (für den DRST-Jahresbericht) ein schriftlicher Bericht zum Stand der Bearbeitung des Projekts vorzulegen. Dieser muss den Fortschritt hinreichend klar darstellen, bei Abweichungen von der Antragsskizze sind diese zu begründen und eventuelle Alternativen aufzuzeigen.
  10. Für alle aus dem Projekt sich ergebenden Publikationen sind die DRST-Leitlinien zur Autorenschaft zu beachten.
  11. Nach Beendigung der statistischen Auswertung wird die Erstellung des entsprechenden Manuskripts nach angemessener Zeit erwartet. Diese beträgt im Regelfall etwa 3 Monate.

Statistischer Support

Das DRST unterstützt seine Mitglieder bei allen statistischen Fragen von der Planung/Antragstellung bis zur Publikation von retrospektiven Register-Studien:

Studienantragstellung

  • Machbarkeitsüberprüfung
    • Powerberechnungen: Sind die im Register vorliegenden Patientenzahlen ausreichend zur Beantwortung der Fragestellung?
    • Überprüfung/Planung der statistischen Methoden: Kann die Fragestellung durch die angegebenen Methoden beantwortet werden?
  • Online-Beratung bei/nach Antragstellung

Auswertung

  • bei Auswertung durch den DRST-Statistiker:
    • Die Auswertung wird vom DRST vorgenommen, dabei werden regelmäßige (Zoom-)Meetings durchgeführt, um Zwischen- und Endergebnisse zu besprechen.
  • bei Auswertung durch einen lokalen Statistiker:
    • Rückfragen und gemeinsame Besprechungen möglich

Manuskripterstellung

  • bei Auswertung durch den DRST-Statistiker:
    • Beschreibung der statistischen Methoden und statistischen Resultate inklusive Abbildungen und/oder Tabellen,
  • bei Auswertung durch einen lokalen Statistiker:
    • vor Zirkulierung des Manuskripts unter den Autoren sind die statistischen Methoden und Ergebnisse mit dem DRST-Statistiker zu besprechen.

Datenbereitstellung

Die DRST-Jahresberichte bieten Ihnen einen ersten Überblick über die im DRST erfassten Daten.
Weitere Fragen oder detaillierte Analysen können wir gerne telefonisch oder per E-Mail klären.